Page 38 - Tirol Kommunal 02 2020
P. 38

  HUNDEKOT SORGT IN DER LANDWIRTSCHAFT FÜR PROBLEME
DES EINEN FREUD, N
DES ANDEREN LEID
ach dem Tiroler Landespoli- zeigesetz müssen Hundehalter dafür sorgen, dass ihre Hunde
das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren nicht gefähr- den. Eine Novelle, die nun in Kraft ist, regelt auch weitere Punkte. So gilt seit 28. Jänner Folgendes: Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Hunde generell an der Leine oder
mit einem Maulkorb geführt werden. Ausgenommen sind ausgewiesene Hundefreilaufzonen – diese können Gemeinden innerhalb der geschlosse- nen Ortschaft einrichten.
Leinen- und Maulkorbzwang gilt an besonderen öffentlichen Orten, an denen sich üblicherweise größere Menschenansammlungen bilden. In öffentlichen Verkehrsmitteln basiert die Maulkorbpflicht auf den Beförde- rungsbedingungen. Bei der Leinen- pflicht ist die Länge der Leine zu beachten, hier gelten maximal zwei Meter.
Gemeinden können für bestimmte Gebiete oder bestimmte öffentliche Verkehrsflächen außerhalb geschlos- sener Ortschaften einen Leinen- und/ oder Maulkorbzwang verordnen. Wurde ein Hund als auffällig beur- teilt, können dem Halter neben Maul- korb- und Leinenzwang noch weitere Maßnahmen vorgeschrieben werden, zum Beispiel Schulungen oder tier- ärztliche Untersuchungen. Für Hun- de-Ersthalter ist zudem seit 1. April 2020 ein sog. Sachkundenachweis obligatorisch: Der Nachweis über eine theoretische Ausbildung muss der Behörde bei der Anmeldung des Hun- des vorgelegt werden.
 Beim Thema Hunde scheiden sich die
 Geister. Gelten Hunde den einen als Quasi-
 Familienmitglied, so sind sie für die anderen
 eine Quelle ständigen Ärgernisses in Form von
 Hundekot und zudem potenziell gefährlich.
 Besonders landwirtschaftliche Flächen, die der
 Lebensmittelproduktion dienen, sind stark von
 der Verschmutzung durch Hundekot betroffen
 VON KARIN BACHMANN
-38-
TIROL.KOMMUNAL APRIL 2020
















































































   36   37   38   39   40