Page 40 - Tirol Kommunal 02 2020
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                 UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN BEWILLIGUNGS- UND ANZEIGENPFLICHTIGEN STRASSENBAUVORHABEN
TIROLER STRASSENGESETZ IN
KOMMUNALER ANWENDUNG
Das Tiroler Straßengesetz ist eines von vielen für Gemeinden relevanten
  Gesetzen und gilt für öffentliche Straßen und Wege sowie private
 Straßen, die dem öffentlichen Verkehr dienen. Vergleichbar der Tiroler
 Bauordnung (TBO) und der Tiroler Feuerpolizeiordnung (TFPO) ist
 der Bürgermeister hier im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde
 als Behörde hoheitlich tätig. Wie wird eine Straße nun konkret zur
 Gemeindestraße?
 VON MAG. BERNHARD SCHARMER
Analog der TBO unterscheidet man zwischen bewilligungs- und anzeigepflichtigen Stra- ßenbauvorhaben. Der Neubau einer Straße und jede bauliche Änderung, die geeignet ist, die verkehrstechni- schen Voraussetzungen wesentlich zu beeinträchtigen, bedürfen einer Bewilligung, ansonsten einer Anzei- ge. Straßen sind so zu errichten, dass sie ohne besondere Gefahr benutzt werden können und die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht
beeinträchtigt wird.Voraussetzung für eine straßenrechtliche Bewilligung – als antragsbedürftiger Verwaltungsakt – ist ein schriftliches Ansuchen des Straßenverwalters. Ob eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist, liegt im Ermessen der Behörde (§ 39 AVG). Wird eine mündliche Verhandlung durchgeführt, sind der Straßenverwal- ter, die Eigentümer der betroffenen Grundstücke bzw. dinglich Berechtig- te und die betroffene Gemeinde zu laden.
Zu beachten ist in diesem Zusam- menhang auch, dass das Beschwer- derecht der betroffenen Parteien im Vergleich zum Bauverfahren einge- schränkt ist. Demnach kann von den unmittelbar betroffenen Grundstücks- eigentümern nur eine Trassenände- rung bzw. eine geänderte Ausgestal- tung der Straße beantragt werden, sofern die Beanspruchung ihrer Grundstücke dadurch verringert wird. Nachbarn haben laut Tiroler Straßen- gesetz hingegen keine Parteienrechte.
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  TIROL.KOMMUNAL FEBRUAR 2020
 












































































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