Tirol_kommunal_01_2017_WEB - page 8

Euro installiert. Im Campingbereich
wurden viele Sanierungsarbeiten
durchgeführt. Im Almbetrieb wurde
um 350.000 Euro eine Käserei gebaut.
Auch am Hotel Forelle wurde Hand
angelegt. Nebst der erfolgten Sanie-
rung wurde der Betrieb auch deut-
lich erweitert, die Nasszellen wurden
durchgehend saniert. Überdies finden
sich im Hotel am Plansee nun zusätz-
lich auch sechs Gästezimmer auf
Vier-Sterne-Niveau.
Wagner: „Wir haben keinerlei
Gewinnentnahme getätigt, sondern
gewissermaßen das gesamte Geld, das
uns durch die Übertragung zur Ver-
fügung stand, reinvestiert. Durch die
Übertragung verfügen wir auch über
eine Schottergrube, mit deren Erträgen
wir ebenso sorgsam umgehen. Vor
allem war und ist es uns ein Anlie-
gen, die Serviceleistungen in unserer
Gemeinde zum Wohle der Bürger
ständig zu verbessern. So profitieren
alle Gemeindebürger, nicht nur eini-
ge wenige, von günstigen Gebühren
bei der Schotterentnahme, von einer
Brennholzbringung und so weiter.“
Insgesamt ist der Bürgermeister
mit der Entwicklung der vergangenen
Jahre hochzufrieden. „Die Entschei-
dungshoheit bei diversen Projek-
ten liegt nun bei der Gemeinde. Die
frühere Situation war trotz der guten
Gesprächsbasis mit der Agrargemein-
schaft für uns natürlich alles andere
als befriedigend. Glücklich bin ich
aber vor allem darüber, dass trotz
des emotionsgeladenen Themas stets
Frieden in unserem Dorf geblieben
ist. Es gibt ja im Land auch genü-
gend Beispiele, wo das nicht der Fall
war. Dankbar bin ich vor allem auch
unseren Agrarfunktionären, die fair
geblieben sind und nach der Novelle
des Tiroler Flurverfassungsgesetzes
die neuen geltenden Regelungen ohne
jegliche Polemik akzeptiert haben.”
HANSPETER WAGNER
Bürgermeister von Breitenwang
Max-Kerber-Platz 1, 6600 Breitenwang
Tel. +43 5672 62516
DER LANGE WEG ZUR
PROBLEMLÖSUNG
Die verfassungswidrige Übertragung
von Gemeindegrundstücken an die
nutzungsberechtigten Bauern geht
bis in die 1950er- und 1960er-Jahre
zurück. Für diesen Zweck wurden die
Agrargemeinschaften gegründet, die
in weiterer Folge über die Flächen
verfügten und die Gemeinde in vielen
Fällen zu regelrechten Bittstellern
machten.
Schon im Jahr 1982 rügte der Verfas-
sungsgerichtshof die damaligen Lö-
sungen und ließ keine Zweifel offen,
dass die Übertragung des Gemeinde-
gutes verfassungswidrig war. Bemer-
kenswerterweise verschwand das
Urteil allerdings in den Schubladen.
Aktuell wurde das Thema erst wieder
24 Jahre später, als der amtierende
Bürgermeister von Mieders im Stu-
baital vor die Agrarbehörde zog und
der damalige Amtsleiter Josef Gug-
genberger der Gemeinde recht gab.
Der Fall wanderte schließlich neuer-
lich zu den Höchstrichtern in Wien,
die im Sommer 2008 den gefällten
Urteilsspruch von 1982 vollinhaltich
bestätigten.
Zur Beseitigung des historischen Un-
rechts beschloss die Tiroler Landesre-
gierung 2013 schließlich eine Novelle
zum Flurverfassungsgesetz, um die
höchstgerichtlichen Entscheidungen
in vollem Umfang umzusetzen. Tiroler
Gemeindevebands-Präsident Ernst
Schöpf: „Grundsätzlich kann ich mit
dem Gesetz leben, wenngleich ich
stets ein Freund der vollständigen
Rückübertragung gewesen bin.“
Das Einsatzzentrum am Ortseingang von Brei-
tenwang konnte einst nur mit Zustimmung der
Agrargemeinschaft errichtet werden.
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TIROL.KOMMUNAL FEB 2017
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