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In der kürzlich stattgefundenen Sitzung des „Oktober –
Landtages“ (33. Sitzung des Tiroler Landtages in der XVI.
Gesetzgebungsperiode) wurde eine Novelle des Tiroler
Veranstaltungsgesetzes 2003 beschlossen. Im Interesse der
Verwaltungsvereinfachung und zur Entlastung von Ver-
anstaltern wird mit der gegenständlichen Novelle ab 1.
Dezember 2017 die genannte Befristung entfallen. Künftig
ist daher eine neuerliche Anmeldung bei derartigen Bewilli-
gungen nur dann notwendig, wenn die Veranstaltung mehr
als zwei Jahre nicht ausgeübt wird. In den Übergangs-
bestimmungen wird klargestellt, dass Bewilligungen zur
Durchführung von ständigen Veranstaltungen, die vor dem
1. Dezember 2017 noch nicht wegen Fristablaufes nach §
9 Abs. 1 lit. c Z 1 des Tiroler Veranstaltungsgesetzes 2003
in der am 30. November 2017 geltenden Fassung erloschen
sind, als unbefristet gelten.
RESOLUTION PFLEGEREGRESS –
BESCHLUSSFASSUNG DURCH DIE
GEMEINDERÄTE
Der Nationalrat hat am 3. Juli 2017 mit Verfassungsmehr-
heit den Pflegeregress abgeschafft. Die nur vage skizzierte
Kostenabgeltung für Länder und Gemeinden stellt keine
solide Grundlage für die zukünftige Finanzierung der Pfle-
ge dar. In Summe geht es österreichweit um beträchtliche
Mehrkosten für die Gemeinden in Höhe von mehreren hun-
dert Millionen Euro jährlich. Der österreichische Gemeinde-
bund fordert daher vom Bund den vollständigen Kostener-
satz für die durch die Abschaffung des Pflegeregresses den
österreichischen Gemeinden entstehenden Mehrausgaben
auf Basis einer vollständigen Erhebung der tatsächlichen
und zu erwartenden Mehrkosten. In diesem Sinne wurde
im Rahmen einer Präsidiumssitzung des Österreichischen
Gemeindebundes eine Musterresolution ausgearbeitet. Die-
se Musterresolution wird über Kommunalnet an alle Mit-
gliedsgemeinden mit dem Ersuchen versandt, diese Resolu-
tion in den Gemeinderäten zu beschließen und eingescannt
so rasch wie möglich an den im Mustertext aufscheinenden
Verteiler zu senden.
MAG. CLEMENS
PEER
Geschäftsführer-Stv.
Adamgasse 7a
6020 Innsbruck
Tel. 0512 587 130-12
Fax: 0512 587 130-14
c.peer@ gemeindeverband-tirol.at
MAG. PETER
STOCKHAUSER
Geschäftsführer
Adamgasse 7a
6020 Innsbruck
Tel. 0512 587 130-13
Fax: 0512 587 130-14
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AKTUELLES
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