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GESETZESNOVELLE TRITT AM 1. JULI 2017 IN KRAFT
ÄNDERUNGEN BEI DER
MINDESTSICHERUNG
I
m Jahr 2010 wurde zwischen dem
Bund und den Ländern die Ver-
einbarung über eine bundesweite
bedarfsorientierte Mindestsicherung
abgeschlossen. Diese Vereinbarung
war bis zum Ende der laufenden
Finanzausgleichsperiode (Ende 2016)
befristet. Ab Sommer 2015 gab es
zahlreiche Verhandlungsrunden zwi-
schen dem Bund und den Ländern mit
dem Ziel, diese Vereinbarung einer-
seits an die Empfehlungen aus dem
Bericht des Rechnungshofes und ande-
rerseits an die auf Grund der stark
gestiegenen Flüchtlingszahlen geän-
derten Verhältnisse anzupassen.
Trotz intensiver Verhandlungen konnte
auf politischer Ebene aber kein Kom-
promiss gefunden werden, sodass die
bestehende Vereinbarung mit Jahres-
ende 2016 außer Kraft getreten ist.
Einzig die Regelung über die Kranken-
versicherung von nicht versicherten
Mindestsicherungsbeziehern konnte
bis Ende 2018 verlängert werden.
In der Folge haben einzelne Bundes-
länder begonnen, ihre Mindestsiche-
rungsgesetze zu ändern, wobei vor
allem Reduzierungen bei den Leis-
tungsstandards und Einschränkungen
beim Bezieherkreis erfolgt sind. Tirol
hat in Summe die höchsten Leistungs-
standards, was vor allem durch die
hohen Wohnungskosten, welche de
facto zur Gänze übernommen werden,
und durch hohe Richtsätze für die
Kinder bedingt sind. Um einem mögli-
chen Zuzug von Mindestsicherungsbe-
ziehern aus anderen Bundesländern,
insbesondere auch von Personen nach
positivem Abschluss ihres Asylver-
fahrens, vorzubeugen, sah sich auch
Tirol veranlasst, das Mindestsiche-
rungsgesetz entsprechend zu novellie-
ren. Diese Novelle tritt mit einzelnen
Übergangsfristen am 1. Juli 2017 in
Kraft. Die wesentlichsten Änderungen
betreffen folgende Bereiche:
˹
˹
Angleichung (Reduzierung) des
Richtsatzes für die Leistung
„Lebensunterhalt“ von Bewohnern
Um einem möglichen Zuzug von Mindestsicherungsbeziehern aus
anderen Bundesländern, insbesondere auch von Personen nach
positivem Abschluss ihres Asylverfahrens, vorzubeugen, sah sich
auch Tirol veranlasst, das Mindestsicherungsgesetz zu novellieren.
Der Nettoaufwand für
die Mindestsicherung lag
in Tirol im Jahr 2016 bei
rund 57 Millionen Euro,
wovon die Gemeinden
35 Prozent zu tragen
hatten. Erwartet werden
Einsparungen in Höhe von
4,4 Millionen Euro.
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TIROL.KOMMUNAL JUN 2017
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