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Anlagen. Besonders wichtig sind
Brandschutzkonzepte, wenn es – z.B.
bei Neuanlagen – zu Abweichun-
gen gegenüber den OIB-Richtlinien
kommt. Öffentliche Einrichtungen wie
Kindergärten, Schulen oder Behör-
den müssen hohe Standards erfüllen.
„Brandschutztechnische Überlegun-
gen werden bereits im Bauverfahren
berücksichtigt. Die Baubehörde sorgt
dafür, dass den gesetzlichen Vorgaben
entsprochen wird“, so Zivilingenieur
Felder.
Bei der Bauarbeitenkoordination
steht, zusammen mit den Arbeitneh-
merschutzvorschriften, die Sicherheit
auf Baustellen im Fokus. Für diese haf-
ten der Bauherr und der Arbeitgeber
des ausführenden Unternehmens: Die
involvierten Firmen und Unternehmen
müssen gemäß Arbeitnehmerinnen-
schutzgesetz und Bauarbeiterschutz-
verordnung auch für die Sicherheit
ihrer Mitarbeiter am Bau sorgen. Dies
ist unabdingbare Voraussetzung für
eine funktionierende Bauarbeitenkoor-
dination.
Wichtige Sicherheitsaspekte gilt es
zudem im Verkehrswesen zu beach-
ten. Ingenieurkonsulenten für Indus-
trielle Technik erstellen Gutachten
und Konzepte für die Sicherheit von
Straßen. Denn nicht nur auf Auto-
bahnen und überörtlichen Straßen
sind Vorkehrungen zu treffen, um die
Verkehrssicherheit zu gewährleisten,
auch kleinere Gemeindestraßen sollten
sicher im Sinne aller Verkehrsteilneh-
mer sein. „Obwohl für Gemeindestra-
ßen ein Straßensicherheitsaudit nicht
verpflichtend ist, empfiehlt es sich,
bereits bei der Planung entsprechende
Überlegungen einzubeziehen“, betont
Zivilingenieur Felder. Eine regelmäßi-
ge Überprüfung der Ist-Situation hilft
zudem, Unfälle zu vermeiden.
In all diesen Belangen sind Ingeni-
eurkonsulenten für Industrielle Tech-
nik kompetente Partner der Gemein-
den.
DI BERNHARD FELDER
Sektionsvorsitzender-Stellv. Ingenieurkonsulenten
und Obmann der Fachgruppe Industrielle Technik
der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und
Vorarlberg
Rennweg 1, 6020 Innsbruck
Bei der Bauarbeitenkoordination steht zusammen mit den Arbeitnehmerschutzvorschriften die Sicherheit
auf Baustellen im Fokus. Arbeitsmittel wie Krane (Bild links) und dergleichen sowie Betriebsanlagen müs-
sen regelmäßig überprüft werden.
NÄHERE INFORMATIONEN:
KAMMER WEST
TEL. +43 512 588335
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Es reicht nicht, eine
erstmalige Abnahmeprüfung
vorzunehmen, eine
regelmäßige fachgerechte
Überprüfung durch einen
Sachverständigen ist
notwendig.
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AUS DER PRAXIS
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