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DAS INTERNET ERLEICHTERT AB SOFORT DIE PROJEKTABWICKLUNG
BUNDES-MILLIONEN FÜR DIE
SIEDLUNGSWASSERWIRTSCHAFT
D
ie Abteilung Wasserwirtschaft
des Amtes der Tiroler Lan-
desregierung vertritt das Land
Tirol im „Bund-Länder-Arbeitskreis
Siedlungswasserwirtschaft“. Dieses
Gremium ist auf Basis des § 22a (1)
Umweltförderungsgesetz (UFG) einge-
richtet. Es hat in diesem gesetzlichen
Auftrag unter anderem Vorschläge
für die Organisation der Förderungs-
abwicklung zu erarbeiten. Neben
allen Bundesländern sind in diesem
Arbeitskreis unter anderem auch der
Österreichische Städtebund sowie der
Österreichische Gemeindebund vertre-
ten. Weiters gehört dem Arbeitskreis
ein Vertreter der Kommunalkredit
Public Consulting (KPC), der Abwick-
lungsstelle für die Bundesförderung
Siedlungswasserwirtschaft, an. Den
Vorsitz führt die Leiterin der Abteilung
Siedlungswasserwirtschaft des Bun-
desministeriums für Nachhaltigkeit
und Tourismus.
Nach langem Ringen steht seit der
Novelle vom 30.12.2016 zum Umwelt-
förderungsgesetz für die Jahre 2017 bis
2021 wieder ein Zusagerahmen von 80
Millionen Euro an Bundesmitteln jähr-
lich für die Förderung von Maßnah-
men in der Siedlungswasserwirtschaft
zur Verfügung. In Anbetracht dieser
gesetzlichen Festlegung konnte der
Bund-Länder-Arbeitskreis Siedlungs-
wasserwirtschaft daran gehen, nicht
nur seinem gesetzlichen Auftrag ent-
sprechend, sondern auch ganz im Sin-
ne des allgemeinen Bestrebens nach
effizientem Gestalten der Abläufe in
einer zeitgemäßen Verwaltung die För-
derungsabwicklung in der Siedlungs-
wasserwirtschaft weiter zu optimieren.
Als Meilenstein dieser Entwicklun-
gen steht seit 1.4.2018 eine Plattform
zur Online-Einreichung von Ansuchen
um Bundesförderung für Maßnahmen
in der kommunalen Siedlungswasser-
wirtschaft zur Verfügung. Ende Juni
2018 endet die Einführungsphase,
sodass ab Juli 2018 Bundes-Förde-
rungsansuchen in der kommunalen
Siedlungswasserwirtschaft ausschließ-
lich über die neue Plattform online
eingereicht werden können.
Der Zugang zur neuen Plattform
erfolgt über die bereits bekannte Seite
.
Um hier
ein Förderungsansuchen online ein-
reichen zu können, ist ein vorherge-
hender Login des Förderungswerbers
notwendig. Sollten die erforderlichen
Zugangsdaten noch nicht vorliegen,
steht die Schaltfläche „Neues Login
anfordern“ zur Verfügung. Nach kur-
zer Überprüfung werden die Zugangs-
daten im Laufe eines Werktages von
der KPC per E-Mail zugesandt.
Zum Vorbereiten eines neuen För-
derungsansuchens über die Einreich-
plattform bedarf es zunächst lediglich
der Eingabe einer klaren Bezeichnung
des zu fördernden Vorhabens sowie
von E-Mail-Adressen. Das Zwischen-
speichern der eingegebenen Daten ist
jederzeit möglich. Mit Hilfe von Links,
die beim Speichern des Antrags an die
angeführten E-Mail-Adressen gesendet
werden, können alle Projektbeteilig-
ten (z.B. Projektant) auch ohne Login
zu einem späteren Zeitpunkt an der
Fertigstellung des Förderungsansu-
chens weiterarbeiten. In der Einreich-
plattform kann sich der Förderwerber
jederzeit einen Überblick über seine
aktuellen Online-Ansuchen und deren
Status verschaffen (vgl. Abb.1). Die
bereits vor dem 1.4.2018 verfügbare
Übersicht auch über all seine älteren
Förderfälle steht dem Förderungs-
nehmer weiterhin wie gewohnt unter
Seit 1. April diesen Jahres steht eine eigene Plattform zur Online
Einreichung von Ansuchen um Bundesförderungen für Maßnahmen in
der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft zur Verfügung.
VON DR. STEFAN WILDT
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TIROL.KOMMUNAL Juni 2018
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