TKOM_Produktionsvorlage_03_2018.indd - page 42

FIT FÜR DIE VORANSCHLAGS- UND RECHNUNGSABSCHLUSSVERORDNUNG 2015
BEWERTUNGSVEREINFACHUNG
FÜR DIVERSE AUSSTATTUNGEN
D
ie Vermögensrechnung ist
in Vermögen, Sonderposten,
erhaltene Investitionszuschüs-
se, Fremdmittel und Nettovermögen
(Ausgleichsposten) zu gliedern. Beim
Vermögen wird zwischen langfris-
tigem und kurzfristigem (innerhalb
eines Jahres verbrauchtes oder in
liquide Mittel umgewandeltes) Vermö-
gen unterschieden. Zum langfristigen
Vermögen gehören Finanzanlagen,
Beteiligungen, langfristige Forderun-
gen, Sachanlagen (materielle Pos-
ten, die erwartungsgemäß länger als
ein Finanzjahr genutzt werden) und
immaterielle Vermögenswerte. Für die
Eröffnungsbilanz zum 1.1.2020 wer-
den jetzt schon und laufend die Sach-
anlagen erfasst und bewertet, wobei
bei den beweglichen Sachanlagen,
in der VRV 2015 als Amts-, Betriebs-
und Geschäftsausstattung bezeichnet,
Bewertungsvereinfachungen möglich
sind.
Der Grundsatz der Einzelbewertung
Jeder Vermögenswert (aktiv- und
passivseitig) ist grundsätzlich für sich
einzeln zu erfassen und zu bewerten
(§ 19 Abs 3 VRV)
. Für die Eröffnungs-
bilanz sind die vorhandenen Vermö-
genswerte einzeln und im Anlagever-
zeichnis
(Anlage 6g)
zu erfassen und
in die Vermögensrechnung aufzuneh-
men bzw. überzuleiten
(§ 38 Abs 2
VRV)
. Sind vorhandene Sachanlagen
bereits vollständig abgeschrieben, so
sind sie beim erstmaligen Ansatz im
Anlageverzeichnis aufzunehmen und
bis zu ihrem Ausscheiden mit dem
Wert Null anzusetzen
(§ 38 Abs 4
VRV)
.
Was ist ein Festwert?
Für bewegliche Güter kann jedoch aus
Zwecken der Vereinfachung ein Fest-
wertverfahren angewendet werden
19 Abs 3 VRV)
. Das Festwertverfahren
ist eine vereinfachte Bewertung und
kann angewandt werden sofern
˹
˹
die jährlichen Zukäufe etwa dem
gebrauchsbedingten Verschleiß und
Abgang entsprechen,
˹
˹
der Gesamtwert der festbewerteten
Vermögensgegenstände von nach-
rangiger Bedeutung für die Gemein-
de ist und
˹
˹
der vorhandene Bestand geringen
Veränderungen in Größe, Wert und
Zusammensetzung unterliegt.
Bei Erfüllung dieser Voraussetzung
wird aufgrund einer einmaligen
Bestandsaufnahme ein Festwert ermit-
telt, der in der Folge gleichbleibend
in der Vermögensrechnung ausgewie-
sen wird, solange keine wesentlichen
Änderungen des mengenmäßigen
Bestandes eintreten. Zukäufe werden
unmittelbar aufwandswirksam ver-
bucht. In weiterer Folge kann eine
Anpassung des Festwertes in der
Vermögensrechnung aufgrund von
Für die Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2020 werden schon jetzt und
laufend die Sachanlagen erfasst und bewertet.
Bewertungsvereinfachungen sind möglich.
VON DR. KLAUS KANDLER & PROF. DR. HELMUT SCHUCHTER
-42-
TIROL.KOMMUNAL Juni 2018
1...,32,33,34,35,36,37,38,39,40,41 43,44,45,46,47,48,49,50,51,52,...64
Powered by FlippingBook