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zur Verfü-
gung.
Wesentlich für den Zeitpunkt
des Baubeginns im Hinblick auf die
Förderfähigkeit von Leistungen ist
bekanntlich das Eingangsdatum eines
Förderungsansuchens beim Amt der
Landesregierung. Bei Online-Einrei-
chungen gilt als Eingangsdatum der
Tag der Übermittlung des entsprechen-
den Ansuchens in der neuen Einreich-
plattform. Diese Übermittlung nimmt
der Förderwerber bzw. ein/e von
diesem dazu Berechtigte/r durch Klick
auf die dafür vorgesehene Schaltflä-
che in der Einreich-Plattform vor. Als
Voraussetzung dafür werden zu befül-
lende Pflichtfelder in der Plattform
vorab auf Vollständigkeit automatisch
geprüft.
Das Weiterleiten eines Förderungs-
ansuchens an die Abwicklungsstelle
KPC durch das Amt der Landesregie-
rung nach positiver Prüfung erfolgt
ebenfalls über die neue Plattform.
Dieses Weiterleiten beendet die Vor-
gänge in der Online-Einreichplattform.
Alle weiteren Schritte können unter
abgearbei-
tet und verfolgt werden. Die bereits
bekannte „Übersicht Förderungsfäl-
le“ führt zu allen bisher an die KPC
übermittelten Ansuchen. Auch Nach-
forderungen können online abgearbei-
tet und Annahmeerklärungen sowie
Rechnungsnachweise mittels Upload
übermittelt werden.
Die Vorteile der Plattform zur
Online-Einreichung von Förderungsan-
suchen in der kommunalen Siedlungs-
wasserwirtschaft liegen auf der Hand
– „Digitalisierung mit Sinn“: papier-
lose Ansuchen, identischer Informati-
onsstand für alle Beteiligten, Beschleu-
nigung durch Entfall von Postweg und
eigenhändiger Fertigung auf mehreren
Ebenen u.a.m..
Alle Beteiligten erhalten über alle
wesentlichen Schritte der Online-Bear-
beitung eines Ansuchens automatisier-
te Hinweise mit E-Mail. Diese ergehen
an die für das konkrete Ansuchen
bekanntgegebenen Adressen. Ins-
besondere gilt das natürlich für die
Bestätigung einer neuen Einreichung.
Die in der Tiroler Siedlungswas-
serwirtschaft tätigen Planungsbüros
wurden bereits am 12.3.2018 in einer
Veranstaltung von der KPC gemeinsam
mit der Abteilung Wasserwirtschaft
des Amtes der Tiroler Landesregierung
über die neuen Einreichmöglichkei-
ten informiert. Das „Informationsblatt
Antragstellung kommunale Siedlungs-
wasserwirtschaft“ ist für alle Förder-
werber unter
-
foerderung.at/alle-foerderungen/
wasserwirtschaft
zugänglich.
Als erste Anlaufstelle für die
Abwicklung von Bundes- und Landes-
förderung Siedlungswasserwirtschaft
im Bundesland Tirol stehen wie bisher
die fünf Baubezirksämter des Amtes
der Tiroler Landesregierung zur Verfü-
gung.
DR. STEFANWILDT
Stellvertreter des Vorstandes
Abteilung Wasserwirtschaft
Herrengasse 3, 6020 Innsbruck
Tel. +43 512 508 4202
Abb.1.
-41-
AUS DER PRAXIS
1...,31,32,33,34,35,36,37,38,39,40 42,43,44,45,46,47,48,49,50,51,...64
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