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Copyright-Verletzungen sind ein heißes Eisen.
Wer gegen Urheberrechtsbestimmungen
verstößt, kann ein böses Erwachen erleben. Die dafür ausgesprochenen Geldstrafen können nämlich
durchaus empfindlich hoch sein.
(kurze) Zitate, aber nur dann, wenn
der Urheber genannt wird und „die
Nutzung in ihrem Umfang durch den
besonderen Zweck gerechtfertigt ist“,
man muss also die Verwendung des
Zitats „zweckmäßig“ begründen kön-
nen. Vorsicht ist also geboten!
Was passiert bei einer
Urheberrechtsverletzung?
Der Urheber hat zahlreiche Möglich-
keiten, seine Rechte durchzusetzen: Er
kann auf Unterlassung klagen (teurer
Gerichtsprozess), er hat Anspruch auf
angemessenes Entgelt (das können
bei Fotos schnell einige hundert Euro
sein) und Schadenersatz (im Zwei-
fel das Doppelte des angemessenen
Entgelts) und er hat Auskunftsrechte.
Ein unzulässig verwendetes Foto kann
daher schnell einen mittleren vierstel-
ligen Eurobetrag an Kosten nach sich
ziehen.
„Abmahnungen“ wegen Urheber-
rechtsverletzungen sollten daher nicht
auf die leichte Schulter genommen
werden: hier sollte man rasch reagie-
ren, sich rechtlich beraten lassen und
versuchen, eine Einigung mit dem
Urheber zu finden.
Ohne Zustimmung des
Urhebers dürfen keine
Texte verwendet werden.
Der Urheberrechtsschutz
endet erst 70 Jahre nach
dem Tod des jeweiligen
Autors.
MAG. SIMON PÖSCHL
Rechtsanwalt
Fallmerayerstraße 8, 6020 Innsbruck
Tel. +43 512 56 60 00
WICHTIGE TIPPS
˹
˹
Verwenden Sie am besten „selbst-
gemachte“ Fotos oder solche, für
die Sie die ausdrückliche (am
besten schriftliche) Zustimmung
des Fotografen haben. Achtung: Die
Zustimmung muss für die konkrete
Verwendungsart gegeben werden:
Wer das Recht hat, ein Foto auf
die Homepage zu stellen, hat noch
nicht automatisch das Recht, dieses
Foto auch für die Gemeindezeitung
oder ein Plakat zu verwenden und
umgekehrt.
˹
˹
Wenn solche Fotos nicht vorhanden
sind, dann verwenden Sie Fotos
von offiziellen seriösen Fotodaten-
banken (Fotolia, Shutterstock etc),
das kostet zwar was, bietet aber
bestmöglichen Schutz vor hohen
Folgekosten.
˹
˹
Setzen Sie „Zitate“ nur spärlich ein
und nennen Sie immer den Urheber.
Am besten sind Zitate von Autoren
(oder Übersetzern), die schon län-
ger als 70 Jahre tot sind, solche sind
nämlich nicht mehr geschützt.
˹
˹
Fremde Texte oder gar ganze Ge-
dichte sollten Sie nur mit Zustim-
mung des jeweiligen Rechteinhabers
verwenden.
˹
˹
Nennen Sie bei Fotos, Zitaten oder
sonstigen geschützten Werken, die
Sie verwenden, immer den Urheber.
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AUS DER PRAXIS
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