TKOM_2017_04_ - page 32

ganz unterschiedlichen Verhältnissen
miteinander zu vergleichen. Wenn aus
besonderer Liebhaberei oft horrende
Pachtpreise angeboten werden, so hat
dies mit dem objektiven Wert für eine
Jagd nichts mehr zu tun.
Pachtwert und nachhaltige
Bewirtschaftung:
Der Wert einer Jagd hängt vielfach
davon ab, wie nachhaltig und sorgsam
sie bisher bewirtschaftet wurde. In
den gesetzlich vorgeschriebenen zehn
Jahren einer Jagdpacht kann es durch
schlechte jagdliche Bewirtschaftung
zu einer Pachtwertminderung kom-
men, umgekehrt gibt es auch Fälle, bei
denen es durch eine ordentliche geset-
zeskonforme und besonders nachhal-
tige Bewirtschaftung durch den Päch-
ter zu einer Wertsteigerung kommt.
Wenn eine Jagd schlecht geführt wird,
können die Interessen einer Gemeinde
als Verpächterin durch Wildschäden,
Forstschäden, mangelnde Abschus-
serfüllung, falsche Hege, unsachge-
mäße Fütterungen oder mangelhafte
Instandhaltungen bei Reviereinrich-
tungen massiv beeinträchtigt werden.
Es gibt einen Zusammenhang zwi-
schen der Höhe des Pachtschillings
und der jagdlichen Nutzung. Zahlt
jemand einen sehr hohen Pachtschil-
ling, ohne die Mittel dafür leicht
aufbringen zu können, so wird natur-
gemäß versucht, aus der Jagd so viel
wie möglich herauszuholen und die
sonstigen Aufwendungen gering zu
halten. Einer nachhaltigen Bewirt-
schaftung der Jagd ist daher besonde-
res Augenmerk zu schenken und soll
bei der Verpachtung auch im Pachtver-
trag möglichst abgesichert werden.
Wildbestandsregulierung im
öffentlichen Interesse:
Rund 40% der Landesfläche Tirols
sind Wald, davon 2/3 Schutzwald. Da
Wald und Wild untrennbar miteinan-
der verbunden sind, kommt der Wild-
bestandsregulierung im öffentlichen
Interesse der Landeskultur besondere
Bedeutung zu. Es gehört zwar zum
natürlichen Gehabe von mehreren
Wildarten, dass durch Verbeißen,
Verfegen und Verschlagen Schäden
im Wald entstehen. Diese dürfen aber
eine gewisse Toleranzgrenze nicht
überschreiten. Durch zu hohe Wild-
stände entstehen außerdem Schäden
in der Landwirtschaft. Die Erfüllung
der jeweiligen Abschusspläne gehört
daher unbedingt zur nachhaltigen
Bewirtschaftung einer Jagd. Obwohl
jagdrechtlich ohnedies geboten, soll
die Erfüllung der Abschusspläne auch
als wesentliche Geschäftsgrundlage
im Vertrag verankert werden. Jährlich
wäre vom Pächter darüber zu berich-
ten.
Wildfütterung:
Neben der Wildbestandsregulierung
ist zur Vermeidung von Schäden im
Wald und in der Landwirtschaft auch
die Fütterung des Wildes bedeutsam.
Im Winter sinkt die Äsungsfläche etwa
auf 10% der Äsungsfläche im Sommer.
Mit einer artgerechten Fütterung und
örtlich richtig platzierten Futterstellen,
die jagdbehördlich zu genehmigen
sind, können auch Wildlenkungsmaß-
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Wenn eine Jagd
schlecht geführt wird,
können die Interessen
einer Gemeinde als
Verpächterin durch
Wild- und Forstschäden,
falsche Hege und
Fütterung massiv
beinträchtigt werden.
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Im öffentlichen Interesse der Landeskultur kommt der Wildbestandsregulierung eine besondere
Bedeutung zu.
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