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EIN GUT STRUKTURIERTER ARBEITSABLAUF IST FÜR EINE EFFEKTIVE ABWICKLUNG UNERLÄSSLICH
EFFEKTIVE ABWICKLUNG VON
LIEGENSCHAFTSTHEMEN
Die zivilrechtliche Abwicklung von Liegenschaftsangelegenheiten gehört zu den wesentlichen
Agenden der Kommunen. Dabei gilt es verschiedenste gesetzliche Rahmenbedingungen
zu beachten, insbesondere um einer allfälligen zivilrechtlichen Klage vorzubeugen..
VON MAG. BERNHARD SCHARMER
D
er konkrete Ablauf vom Ansu-
chen bis zur Grundbuchsein-
tragung und Betrachtung der
steuerlichen Situation war Thema
einer FLGT-Veranstaltung für Bürger-
meisterInnen und Gemeindeamtslei-
terInnen. RA Dr. Christoph Haidlen
von der Kanzlei CHG Innsbruck und
Steuerberater Daniel Hofer, BA von
Deloitte Tirol, gaben dabei den fach-
lichen Input aus der Praxis.
Bei der Abwicklung eines (Ver-)
Kaufs bzw. Tauschs von Liegenschaf-
ten gilt es für die Tiroler Gemeinden
– aufgrund der ständigen steigenden
Bürokratisierung – immer noch mehr
zu beachten. Neben den Bestimmun-
gen der Tiroler Gemeindeordnung und
den zivilrechtlichen Bestimmungen
(z.B. Allgemeines Bürgerliches Gesetz-
buch) hat zwischenzeitlich das kom-
plexe Kapitel des Steuerrechts immer
mehr an Bedeutung gewonnen.
Viele Liegenschaftsangelegen-
heiten, insbesondere bei größeren
Gemeindeprojekten, sind ohne einen
Rechtsanwalt als Vertragsverfas-
ser und Steuerberater oft nur mehr
schwer zu bewältigen, da die gesetz-
lichen Bestimmungen immer komple-
xer und unüberschaubarer werden.
Daher erscheint eine Einbindung von
Experten bereits im Planungsstadium
sinnvoll.
Ein gut strukturierter Arbeitsablauf
(Workflow, Checkliste), in dem alle
Arbeitsschritte von Beginn an schrift-
lich festgehalten sind, ist für eine
effektive und korrekte Abwicklung aus
Effizienzgründen unerlässlich.
Nach Einlagen des konkreten Ansu-
chens ist ein Liegenschaftsakt – vor-
zugsweise elektronisch – anzulegen,
in welchem sämtliche Unterlagen vom
Lageplan bis zum Grundbuchsauszug
abgelegt werden. Im Grundbuchsaus-
zug sind insbesondere die Eigen-
tumsverhältnisse und Belastungen
(Dienstbarkeiten, Reallasten, Vor- und
Wiederkaufsrechte etc.) ersichtlich.
Im Zuge der Vorverhandlungen
erscheint es sinnvoll, das Verhand-
lungsergebnis – vor Befassung des
Gemeinderates – in einem Vorvertrag
festzuhalten, in dem der Grundkauf-
preis, die Nebenkosten (Vermessung,
Vertragserrichtung, Steuern) und
Zahlungsmodalitäten konkret defi-
niert werden. Ein solcher schriftlicher
Vorvertrag sollte nur vorbehaltlich der
Zustimmung durch den Gemeinde-
rat/-vorstand bzw. nur von der Gegen-
seite unterfertigt werden.
In der Folge sind vor Beschlussfas-
sung die erforderlichen Punkte abzu-
klären: Dienstbarkeiten, Reallasten,
Leitungen (Wasser, Kanal, Strom,
Internet, Gas), Wasserrechte, Agrar-
rechte, Vor- und Wiederkaufsrechte,
Widmung, In- und Exkamerierung,
Holz- und Streunutzungsrechte, allfäl-
lige Ersitzungen und sonstige Rechte.
Um allfälligen Verschleppungen der
Vertragsabwicklung bzw. Abwicklun-
gen gemäß den Bestimmungen des
Liegenschaftsteilungsgesetzes vorzu-
beugen, empfiehlt sich ein befristet
gültiger Beschluss auf zwei Jahre für
die Grundbuchsteintragung. Zudem
sind die steuerlichen Aspekte wie z.B.
Grunderwerbsteuer, Immobiliener-
tragsteuer und Grundsteuer zu beach-
ten und zu terminisieren. Als kleine
Hilfestellung – auch um das Rad nicht
immer wieder neu erfinden zu müs-
sen – steht allen Interessierten ein
überblicksmäßiger Leitfaden für die
Abwicklung von Liegenschaftsange-
legenheiten in der Wissensdatenbank
auf
zur Verfügung.
MAG. BERNHARD SCHARMER
FLGT-Landesobmann
Untermarktstraße 5, 6410 Telfs
Tel. +43 5262 6961 – 1000
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AUS DER PRAXIS
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