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GEDENKNAMEN AN PERSONEN ODER EREIGNISSE SOLLEN NUR MIT GROSSER ZURÜCKHALTUNG VERWENDET WERDEN
VERKEHRSFLÄCHEN-
BENENNUNG
Arbeitsgemeinschaft für Kartographische Ortsnamenkunde gibt klare Kriterien vor
A
uf der Grundlage der Resolution
VIII/2 der Vereinten Nationen
empfiehlt die Arbeitsge- mein-
schaft für Kartographische Ortsnamen-
kunde (AKO) als das in Österreich für
die Standar- disierung geographischer
Namen zuständige Expertengremium
bei Verkehrsflächenbenennungen (Neu-
benennungen und Umbenennungen)
die folgenden Kriterien zu beachten:
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Namen von Verkehrsflächen sollen
in erster Linie die Orientierungsfunk-
tion erfüllen.
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Gut eingeführte Namen sollen nicht
ohne wichtigen Grund geändert werden.
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Bei Umbenennungen ist das Nach-
wirken des alten Namens im prakti-
schen Gebrauch zu bedenken.
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Gleiche oder mit bestehenden leicht
verwechselbare Namen innerhalb
einer Gemeinde sind zu vermeiden.
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Bei Neubenennungen sollen Flurna-
men und/oder andere lokal gebräuch-
liche Namen verwendet werden.
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Wenn doch Gedenknamen, d.h.
Namen, die an Personen und Ereig-
nisse erinnern, verwendet werden,
soll dies mit Vorsicht und Zurückhal-
tung geschehen.
(a) Kommerzielle Namen, d.h.
Namen von Firmen und ihren Produk-
ten, sind zu vermeiden.
(b) Benennungen nach noch leben-
den Personen sind zu vermeiden. Eine
Interkalarfrist von mindestens fünf Jah-
ren nach dem Tod der Person, nach der
benannt wird, wird empfohlen.
(c) Die Person, nach der eine Ver-
kehrsfläche benannt wird, soll zu
diesem Ort Bezug oder (auch) für ihn
Bedeutung gehabt haben (z.B. Geburts-
ort, Wirkungsstätte).
(d) Unter Bedachtnahme auf die
Namenslänge sollen Namen nach Per-
sonen den Vor- und Familiennamen
enthalten (z.B. Karl-Schweighofer-Gas-
se), um eine eindeutige Identifikation
der Person zu ermöglichen. Die Ver-
wendung von Titeln (Ing., Dr., Prof.
etc.) ist zu vermeiden.
(e) In Anbetracht der historisch
erklärbaren Asymmetrie von Benen-
nungen nach Männern und Frauen
wird empfohlen, Frauen bei Neubenen-
nungen in besonderer Weise in Betracht
zu ziehen.
VORHER DENKEN
DANN HANDELN
VORHER
DENKER
Ihre Tiroler Ingenieurbüros
Ingenieurbüros
arbeiten unabhängig,
neutral und vor allem treuhändisch
für ihren Auftraggeber, für den sie
be-
raten, planen, berechnen, untersuchen
und überwachen.
Sie
sind daher keine
Hersteller und nehmen an der Ausfüh-
rung des Werkes selbst nicht teil.
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VERBAND & RECHT
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