TKOM_06_2017 - page 21

Im Rahmen der Waldordnung-Neu
soll die Walddatenbank eine zeitgemäße gesetzliche Grundlage
erhalten. Diese EDV-Anwednung dienst als zentralers Informationsinstrument, Organisationsplatt-
form und für Verfahrung über Fallungsanträge.
wesen soll erweitert werden, ins-
besondere was die Ausbildung der
Gemeindewaldaufseher betrifft. Für
den Ausbildungslehrgang an der forst-
wirtschaftlichen Ausbildungsstätte
in Rotholz wird der Stundenumfang
ausgebaut, während der ersten fünf
Berufsjahre ist eine Fortbildungspflicht
für Gemeindewaldaufseher vorgese-
hen.
Bei der Waldbrandbekämpfung
sollen die Bestimmung, welche die
behördlichen Befugnisse und die Gel-
tendmachung von Ansprüchen betref-
fen, ausgebaut und klarer strukturiert
werden. Der Einsatz von Hubschrau-
bern soll vorrangig auf privatrechtli-
cher Grundlage organisiert werden,
in der Zusammenarbeit mit privaten
Luftfahrtunternehmen. Eine behörd-
liche Beschlagnahmung von privaten
Luftfahrzeugen soll nur ultima ratio
sein.
Zuletzt werden im Gesetzesentwurf
legistische Klarstellungen und Anpas-
sungen vorgenommen. In Summa
werde die Waldordnung-Neu laut LH
Platter schlanker und effektiver aus-
fallen. Es werde sich dabei um ein
zeitgemäßes Gesetz handeln, mit dem
der bürokratische Aufwand reduziert
und Kosten wirkungsvoll eingespart
werden können.
Das forstwirtschaftliche
Ausbildungswesen
soll erweitert werden.
Insbesondere was
die Ausbildung der
Gemeindewaldaufseher
berifft.“
GÜNTHER PLATTER
Landeshauptmann von Tirol
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Tel. +43 512 508 2003
Die neue Waldordnung ist für
LH Günther Platter ein abso-
luter Meilenstein.
-21-
AUS DEM LAND
1...,11,12,13,14,15,16,17,18,19,20 22,23,24,25,26,27,28,29,30,31,...64
Powered by FlippingBook