TKOM_06_2017 - page 36

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icht nur verwalten, sondern
auch mitgestalten – unter
diesem Motto kamen Tiroler
Bürgermeister und Gemeindeamts-
leiter zur diesjährigen FLGT-Landes-
fachtagung zum Thema „Kritische
Betrachtung der Tiroler Gemein-
deordnung“ mit Experten vom Tiroler
Gemeindeverband und der Abteilung
Gemeinden zusammen. Ziel war es,
die Tiroler Gemeindeordnung (TGO)
den aktuellen Gegebenheiten anzupas-
sen. Der Fachverband der leitenden
Gemeindebediensteten Tirols (FLGT)
hat versucht, aus juristischer, finanz-
technischer und praktischer Hinsicht
neue effizientere Ansätze zu finden,
die in Folge in die TGO einfließen
können.
Praxistipps und die gesetzlichen
Bestimmungen zur TGO, die zu
einer effektiveren Abwicklung der
Gemeindeagenden beitragen, wie zB.
Einführung einer digitalen Amtsta-
fel, Tonaufzeichnungen anstelle von
Niederschriften, Kompetenzverteilung
Bürgermeister/Gemeindevorstand/
Gemeinderat, Neukonzipierung der
Führung/Verwendung von Gemeinde-
wappen/-logo, Amtsverschwiegenheit,
Akteneinsicht, Budgetüberschreitun-
gen von geringem Ausmaß durch den
Bürgermeister, Subventionsgewährung
etc. wurden gemeinsam erörtert. In
Folge soll die TGO in Abstimmung mit
der Abteilung Gemeinden und dem
Tiroler Gemeindeverband im Sinne der
Gemeinden praxisorientiert angepasst
werden.
Es ist erkennbar, dass die Gemein-
den mit immer mehr Aufgaben und
steigender Bürokratie konfrontiert wer-
den. Das Wort „Verwaltungsreform“
stellt sich zunehmend als Unwort
heraus. Die Kommunen werden in
Zukunft gefordert sein, neue Möglich-
keiten zu finden, die Gesetzes- und
Aufgabenflut bestmöglich zu bewälti-
gen. Eine Servicestelle für die Gemein-
den wäre hier als sinnvoll zu erach-
ten, um das Rad nicht immer wieder
neu erfinden zu müssen. Nach den
Maximen der Sparsamkeit, Wirtschaft-
lichkeit, Zweckmäßigkeit und Gesetz-
mäßigkeit sollten sich Gemeinden
zunehmend auf ihre Kernaufgaben
konzentrieren.
Mehrere Gemeinden haben sich
bereits im Rahmen von Verwaltungs-
kooperationen zusammengeschlossen.
Um Gemeindefusionen aus dem Weg
zu gehen, werden derartige Synergien
im Kommunalbereich auch zukünftig
gefordert sein. Dadurch werden Abläu-
fe sowohl für die Gemeindeverwaltung
als auch für die Gemeindebürger ver-
einfacht. Durch spezialisierte Fachkräf-
te kann dabei eine Qualitätsverbesse-
rung erfolgen.
Die Digitalisierung hat bereits seit
längerem in den Kommunen Einzug
gehalten und erfordert qualifiziertes
Personal. Insbesondere sollte es das
Ziel sein – ähnlich wie in Südtirol
– flächendeckend mit dem elektro-
nischen Akt zu arbeiten. Aus Grün-
den der Effizienz sind Schnittstellen
zu anderen Behörden und Gerichten
unabdingbare Voraussetzung für eine
weitere Verwaltungsvereinfachung im
Rahmen der Digitalisierung.
Aufgrund der EU-Datenschutz-
grundverordnung und des Daten-
schutzanpassungsgesetzes werden
sich Gemeinden in Folge intensiv mit
dem Thema Datenschutz zu beschäf-
tigen haben, um die aufwändigen und
bürokratischen Bestimmungen umzu-
setzen. Ein Datenschutzbeauftragter
ist dabei obligatorisch zu bestellen.
Es ist zu hoffen, dass für die Umset-
zung der bundesweiten Regelung eine
österreichweite Unterstützung für die
Kommunen erfolgen wird.
MAG. BERNHARD SCHARMER
FLGT-LANDESOBMANN
Untermarktstraße 5, 6410 Telfs
Tel. +43 5262 6961 - 1000
Der Fachverband der leitenden Gemeindebediensteten Tirols möchte
die Gemeindeordnung den aktuellen Gegebenheiten anpassen.
VON MAG. BERNHARD SCHARMER
ZUR LAGE DER NATION AUS KOMMUNALER SICHT
GEMEINDEORDUNG
PRAXISNAH REFORMIEREN
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TIROL.KOMMUNAL DEZ 2017
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