TKOM_Produktionweb_01_2018 - page 36

40% bis 50% aufweisen. Unter sol-
chen Bedingungen ist eine dauerhafte
Lagerung des Schriftguts problemlos
gewährleistet.
Das neue Tiroler Archivgesetz
sieht auch – nach Maßgabe der orga-
nisatorischen Möglichkeiten – die
Zugänglichkeit und Benutzbarkeit des
Archivguts für die interessierte Öffent-
lichkeit vor. Dabei sind die gesetzlich
vorgegebene Schutzfrist von 30 Jah-
ren sowie der Datenschutz, der per-
sonenbezogenes Schriftgut Lebender
betrifft (beispielsweise Personalakten)
zu beachten. Einzelne größere Kom-
munen verfügen bereits jetzt über
einen Öffentlichkeitsbereich (zum
Beispiel der Lesesaal des Innsbrucker
Stadtarchivs), in dem Archivalien
eingesehen werden können, in den
meisten Gemeinden hingegen wird,
sofern überhaupt eine Nachfrage nach
Nutzung besteht, ein Einsichtstermin
individuell und zeitlich beschränkt zu
vereinbaren sein.
Die behördliche Zuständigkeit für
das Archivgut der Gemeinden liegt
beim jeweiligen Bürgermeister bzw.
beim Verbandsobmann.
Es liegt auf der Hand, dass in vielen
Tiroler Gemeinden eine ausreichen-
de archivische Expertise noch nicht
vorhanden ist. Deswegen hat sich das
Land Tirol zu mehreren unterstüt-
zenden Maßnahmen entschlossen.
Im Frühjahr 2018 wird eine Einfüh-
rungsveranstaltung (voraussichtlich
am 4. April im Landhaus) stattfinden,
zu der alle Gemeinden eingeladen
sind; neben einer Vorstellung des
neuen Archivgesetzes und Aktivitä-
ten in anderen Bundesländern stehen
Expertinnen und Experten aus dem
Archivwesen für Fragen und Diskus-
sionen zur Verfügung. Zur Vertiefung
und für die praktische Umsetzung in
den Gemeinden werden von Seiten
des Tiroler Landesarchivs in Zusam-
menarbeit mit dem Tiroler Bildungs-
forum Schulungen angeboten, wo in
mehreren Modulen die grundlegenden
Fertigkeiten und Kenntnisse vermit-
telt werden sollen. Zudem steht das
Tiroler Landesarchiv selbstverständ-
lich in allen das Archivgesetz und die
Archivierung betreffenden Fragen den
Gemeinden beratend zur Seite. Außer-
dem soll das vom Tiroler Landtag
ebenfalls im November 2017 initiierte
Projekt einer digitalen Langzeitarchi-
vierung in der Landesverwaltung auch
den Gemeinden optional offenstehen,
sodass eine dauerhafte Aufbewahrung
der in den Kommunen entstandenen
und entstehenden digitalen Daten
gewährleistet ist.
Das Land Tirol verbindet mit dem
neuen Tiroler Archivgesetz die Hoff-
nung und den Wunsch, dass auch in
den Gemeinden die wertvollen Schrift-
zeugnisse der Vergangenheit und der
Gegenwart für die Nachwelt erhalten
bleiben und damit auch die Archive
in den Gemeinden zur Bewahrung des
historisch-kulturellen Erbes unseres
Landes ihren Beitrag leisten.
NÄHERE INFORMATIONEN
ZUM TIROLER ARCHIVGESETZ:
/
TI/2017/128/20171222
Im Tiroler Landesarchiv in Innsbruck
gibt es jede Menge zum Stöbern. Dort sind auch
die einzelnen Archive der Gemeinden des Landes abgelegt.
-36-
TIROL.KOMMUNAL FEB 2018
1...,26,27,28,29,30,31,32,33,34,35 37,38,39,40,41,42,43,44,45,46,...56
Powered by FlippingBook