DR. LEO SATZINGER
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Tel. +43 512 508 2470
FAKTEN
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Fördervolumen: 2,2 Mio. EUR
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Förderzeitraum verlängert bis
31.05.2018
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Antragstellung: ab 1.10.2017 für
Anlagen, die seit dem 16.7.2017 in
Betrieb genommen wurden
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Förderfähig sind intelligente Strom-
speichersysteme mit mindestens
2 kWh Kapazität sowie intelligenter
Steuerung
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Gefördert werden maximal
6 kWh Speicherkapazität
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Förderhöhe: ab 2200 EUR
(2 kWh Mindestkapazität) bis 3500
EUR (einschließlich intelligenter
Steuerung)
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Der Einbau einer intelligenten
Steuerung wird auch unabhängig
von einem Speichersystem mit 500
EUR gefördert
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Die Engpassleistung der PV-Anlage
darf 7,5 kWpeak nicht überschreiten
Energieberatung im Vorfeld
Um die beste Lösung für den indivi-
duellen Haushalt zu finden, sollte im
Vorfeld der Anschaffung unbedingt
eine Energieberatung in Anspruch
genommen werden und eine Varian-
tenprüfung erfolgen. Denn eine Prü-
fung aller vorhandenen Möglichkeiten
kann ergeben, dass es ökonomisch
sinnvoller und auch effizienter ist,
zuerst in eine Alternative, beispiels-
weise in einen Warmwasserspeicher,
zu investieren.
Verständigung der Gemeinde
Eine Einbindung der Gemeinden
erfolgt über die Verpflichtung des
Förderwerbers, die Baubehörde über
den Einbau eines stationären Batterie-
speichers zu verständigen. Mit dieser
Regelung soll sichergestellt werden,
dass die für den Brandschutz zustän-
dige Behörde informiert ist und für
eine Anpassung der örtlichen Einsatz
informationen der Feuerwehr Sorge
trägt.
Weitere Informationen und Kontakt
Umfassende Informationen zur neuen
Richtlinie, eine Checkliste zum Ablauf,
eine Liste der förderfähigen Speicher-
systems (Hersteller-Liste), der Entwurf
eines Verständigungsschreibens an die
Gemeinde sowie weitere Downloads
sind auf der Homepage des Landes
unter
/
aktuelles
zu finden.
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AUS DEM LAND