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VERWALTUNGSKOOPERATIONEN BRINGEN FÜR DIE KOMMUNEN VIELE VORTEILE
SYNERGIEPOTENZIALE
DER GEMEINDEN NUTZEN
B
ürgergerechte Öffnungszeiten
für den Parteienverkehr einer-
seits und andererseits konzen-
triertes Arbeiten, beispielsweise in
der Buchhaltung, bedeuten in den
Gemeinden einen kaum noch bewäl-
tigbaren Spagat. Der Lösungsansatz
heißt Kooperation. In manchen Berei-
chen, wie in der Altenpflege, dem
Standesamt, der Abwasserbehandlung
oder der Abfallentsorgung ist Koope-
ration bereits jahrzehntelang geübte
Praxis. Warum also nicht auch bei den
Bauämtern, dem Rechnungswesen
oder beim Bürgerservice?
Seit kurzem gibt es dazu ein neues
Rechtsinstrument, das wesentlich ein-
facher in der Handhabung ist als ein
Gemeindeverband: die Verwaltungs-
gemeinschaft nach § 142a der Tiroler
Gemeindeordnung. Sie bedarf lediglich
gleichlautender Beschlüsse der teil-
nehmenden Gemeinden sowie deren
Kenntnisnahme durch die Gemein-
deaufsichtsbehörde. Sehr wirkungsvoll
wird dieses Instrument im Zusammen-
hang mit § 18a des Gemeinde-Ver-
tragsbedienstetengesetzes, auf dessen
Grundlage Dienstzuweisungen von
Mitarbeitern an andere Gemeinden
erfolgen können. Damit ist legitimiert,
dass beispielsweise der Bauamtsleiter
der Gemeinde A auch für die Gemein-
de B tätig sein kann und dabei der
Aufsicht des Bürgermeisters von B
unterstellt ist.
Der ehemalige Bürgermeister und
Unternehmensberater Jochl Grießer
hat sich auf Organisationentwicklung
in öffentlichen Verwaltungen spezia-
lisiert und begleitet mehrere Verwal-
tungskooperationen in Gemeinden.
Dabei hat sich laut Grießer herausge-
stellt, dass diese Kooperationen einer
sehr sorgfältigen Vorbereitung, sowohl
bei der politischen Willensbildung, als
auch bei der Regelung der Abläufe,
bedarf. Dieser Prozess mündet in einer
Kooperationsvereinbarung, die von
den beteiligten Gemeinden beschlos-
sen und der Aufsichtsbehörde vorge-
legt wird.
Nachdem bereits mehrere Anfragen
vorliegen, wird Grießer solche Pro-
zesse künftig in Kooperation mit der
Gemnova GmbH begleiten, damit auch
eine effiziente Folgebetreuung gewähr-
leistet werden kann.
Interessierten Gemeinden wird ein
kostenloses Erstgespräch angeboten,
bei dem die Möglichkeiten von Koope-
rationen erörtert werden. Auf Wunsch
wird sodann ein Offert zur Begleitung
des Entwicklungsprozesses bis zum
Abschluss des Kooperationsvertrags
gelegt.
Die Verwaltung kleiner bis mittlerer Gemeinden ist zu einer besonderen
Herausforderung geworden. Sehr wenige MitarbeiterInnen müssen sich
in nahezu allen Themenbereichen auskennen, und die urlaubs- oder
krankheitsbedingte Abwesenheit von KollegInnen wird stets zu einem
großen Problem.
NÄHERE INFORMATIONEN:
MAG. (FH) JOCHL GRIESSER,
UNTERNEHMENSBERATUNG:
MAG. MARTIN BUCHAUER, GEMNOVA GMBH:
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TIROL.KOMMUNAL OKT 2017
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