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om 17. bis zum 19. Jahrhun-
dert war es der Staat, der aus
Rekrutierungsgründen und
wegen der Einhebung persönlicher
Steuern die Adressierung von Häusern
und die Erfassung vor allem der darin
wohnenden männlichen Bevölkerung
durchführte. Die „Hausnamen“ als
Adresse wurden auf ein Nummernsys-
tem, die Konskriptionsnummer, und
später auf die „gassenweise“ Num-
merierung umgestellt. In der Ersten
Republik ist das Adresswesen auf die
Gemeinden übergegangen, geregelt
zumeist in den Bauordnungen der
Bundesländer.
Siehe Grafik 1, Seite 43
Ende des 20. Jahrhunderts wur-
den mittlerweile vom Staat gesam-
melte Adressen zur Vorbereitung der
Großzählung 2001 zusammengeführt.
Das Meldeamt und das Bauamt der
Gemeinde hatten ihre Bestände an das
Statistische Zentralamt und an das
Vermessungsamt übermittelt. Wei-
ters flossen die Gebäudeblätter der
Großzählungen in die Datenbestände
ein – damit wurde die Datenbasis des
Gebäude- und Wohnungsregisters und
des Adressregisters geschaffen. Im
eGovernment-Gesetz wurde dies recht-
lich 2004 verankert.
Das Österreichische Adressregister
speichert seit mehr als zehn Jahren
alle in Österreich rechtsgültig vergeben
Adressen in normierter Form. Für jede
Adresse gibt es, neben der von der
Gemeinde vergebenen Schreibweise
der Straße, der Orientierungsnummer,
den Grundstücksbezug, die Koordi-
naten der Adresse und des Gebäudes.
Überlange Straßen- und Gemeinde-
namen haben es notwenig gemacht,
genormte Abkürzungen einzuführen,
die nicht nur von der Wirtschaft gefor-
dert worden waren, sondern die auch
rechtsverbindlich im Verwaltungsver-
fahren verwendet werden können.
In der Adressregister-Verordnung
2016 wurden die rechtsgültigen Kurz-
schreibweisen des Gemeinde-, des
Orts- und des Straßennamens in
einem Regelwerk umgesetzt, imple-
mentiert und automatisch im Jänner
2016 im Adressregister umgesetzt – die
Gemeinden können im AGWR diese
Abkürzungen jederzeit überarbeiten.
Der Zustellort – in den meisten Fäl-
len ist die Kombination „Postleitzahl
(PLZ) – Gemeinde – Straße“ eindeutig
und bereitet in der Praxis keine Prob-
leme. Manchmal ist diese aber nicht
Es war nicht die Verwaltung, die im 14. Jahrhundert die ersten Adressen eingeführt
hatte – es war die Wirtschaft. Gläubiger hatten Probleme, ihre Schuldner aufzufinden,
so wurde der Ruf nach „genormten“ Adressen laut.
VON DIPL.-ING. GUNTHER RABL & CHRISTIAN SCHLEITZKO
WAS ES MIT DEN
HEUTE ÜBLICHEN
ADRESSEN AUF SICH HAT
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TIROL.KOMMUNAL OKT 2017
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