TKOM_Produktionsvorlage_01_2019_DRUCK - page 52

Z
u den wesentlichen Aufgaben
gehören die finanzielle Geba-
rung bzw. die Verteilung der
zur Verfügung stehenden Mittel für die
einzelnen Fachberufsschulen sowie
die zur Verfügungstellung der geeigne-
ten Unterrichtsräumlichkeiten (samt
Werkstätten).
Nach dem Tiroler Berufsschulorgani-
sationsgesetz 1994 umfassen die mit
der Erhaltung einer Berufsschule ver-
bundenen Kosten (Schulerhaltungs-
kosten) die Kosten für den Investi-
tions- und den Betriebsaufwand.
˹
˹
Der Investitionsaufwand umfasst
die Kosten für die Schulliegen-
schaften und für den Neu-, Zu- und
Umbau von Schulgebäuden sowie
die Kosten für die Anlagen, die
Maschinen, die Einrichtungsgegen-
stände und die Unterrichtsmittel,
die aus Anlass eines Neu-, Zu- oder
Umbaus angeschafft werden.
˹
˹
Der Betriebsaufwand umfasst alle
nicht zum Investitionsaufwand
gehörenden Schulerhaltungskosten.
Die Schulerhaltungskosten hat der
gesetzliche Schulerhalter (Land) zu
tragen. Dieser hat gegenüber den bei-
tragspflichtigen Gebietskörperschaften
(Gemeinden) Anspruch auf Beiträge
zu den Schulerhaltungskosten (Schul­
erhaltungsbeiträge). Diese Schulerhal-
tungsbeiträge sind als Beiträge zum
Investitionsaufwand (Investitionsbei-
träge) und Beiträge zum Betriebsauf-
wand (Betriebsbeiträge) nach den
gesetzlichen Vorgaben zu berechnen
und vorzuschreiben:
˹
˹
Der Investitionsbeitrag bemisst sich
von der Hälfte des um die Kosten
für die Bereitstellung der Schullie-
genschaften sowie um die Leistun-
gen der anderen beitragspflichtigen
Gebietskörperschaften auf Grund
von zivilrechtlichen Verträgen ver-
minderten Investitionsaufwandes.
Er ist von den beitragspflichtigen
Gemeinden zu 45 v.H. im Verhält-
nis ihrer Einwohnerzahlen nach
dem jeweils letzten kundgemachten
endgültigen Ergebnis der Volkszäh-
lung und zu 55 v.H. im Verhältnis
des ihnen in dem der Vorschreibung
zweitvorangegangenen Kalender-
jahr zugeflossenen Kommunalsteu-
eraufkommens zu entrichten.
˹
˹
Der Betriebsbeitrag bemisst sich
von der Hälfte der sonstigen Schul­
erhaltungskosten. Er ist von den
beitragspflichtigen Gemeinden nach
der Zahl der Sprengelangehörigen,
die die Berufsschule in dem der
Vorschreibung unmittelbar voraus-
Die Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei des Landes
Tirol steht seit April 2018 unter der Leitung von Dr. Klaus Wallnöfer, LLM. In den
Zuständigkeitsbereich dieser Abteilung fällt auch die Schul- und Heimerhaltung der
20 Tiroler Fachberufsschulen und der angeschlossenen Berufsschülerheime.
VON DR. KLAUS WALLNÖFER
EIN DACH FÜR ALLE
TIROLER FACHBERUFSSCHULEN
-52-
TIROL.KOMMUNAL FEB 2019
1...,42,43,44,45,46,47,48,49,50,51 53,54,55,56,57,58,59,60,61,62,...72
Powered by FlippingBook