TKOM_Produktionsvorlage_04_2018_WEB - page 36

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emeinsam erfolgreich ans Ziel“
lautet die Devise von Martina
Rizzo, die Österreichs erste
Unternehmensberaterin für Kinderbe-
treuungseinrichtungen ist. Sie weiß
dementsprechend sehr gut, in wel-
chem Spannungsfeld sich oftmals
die Gemeinden im Land Tirol bewe-
ge, wenn es darum geht, genügend
Kinderbetreuungseinrichtungen zur
Verfügung zu stellen. „Schon die stän-
dig steigenden Kosten sorgen häufig
für Probleme. Umso wichtiger ist es,
vorhandene Optimierungspotenziale
zu nutzen, damit die Kommunen in
einem vernünftigen Rahmen budgetie-
ren können“, sagt Rizzo, die auch Pro-
zessbegleiterin für familienfreundliche
Gemeinden ist.
Für die Expertin steht außer Zeifel,
dass vor der Errichtung einer neuen
Kinderbetreuungseinrichtung viele
Faktoren bedacht werden müssen.
Das beginnt schon beim Suchen und
Finden einer geeigneten Immobilie.
Rizzo: „Schon da gibt es oft gehöri-
ges Sparpotenzial, denn nicht immer
ist ein Neubau nötig. Oft eignen sich
auch bereits bestehende Gebäude, um
den modernen pädagogischen Ansät-
zen Rechnung zu tragen. Und auch
die zu lukrierenden Förderungen hän-
gen meist von vielen vorab planbaren
Eckpunkten ab.“
Förderungen des Landes bilden eine
der Grundsäulen für Kinderbetreu-
ungseinrichtungen. Deshalb ist es von
essenzieller Bedeutung, dass auch alle
relevanten Föderungen im maximalen
Umfang genutzt werden. So bekom-
men etwa Kommunen mehr Förder-
mittel als private Einrichtungen, wie
es sie in Tirol speziell im Bereich der
Kinderkrippen sehr viele gibt. Gerade
im Verhältnis zwischen öffentlichen
und privaten Einrichtung entstehen
oftmals Spannungen, wird doch zwei-
teren oftmals unterstellt, zu wenig
wirtschaftlich zu arbeiten. Rizzo:
„Man darf nicht vergessen, dass der
mehrheiltich ehrenamtliche Vorstand
meist kein Fachwissen hat. Auch
viele Gemeinden haben neben den
vielfältigen Arbeiten zu wenig Zeit,
sich dieses anzueignen. Von einer gut
durchdachten Kooperation zwischen
GEMEINDEN STEHEN OFTMALS VOR PROBLEMEN
OPTMIERUNG DER
KINDERBETREUUNG
Basierend auf der Novelle des Tiroler Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes
haben die Gemeinden die Pflicht, den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen
festzustellen. Anzustreben ist ein optimales Zusammenspiel zwischen Kommunen und
privat geführten Einrichtigungen. Eine Expertin in diesen Dingen ist die Innsbruckerin
Martina Rizzo.
VON PETER LEITNER
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TIROL.KOMMUNAL AUG 2018
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