TKOM_Produktionsvorlage_04_2018_WEB - page 31

hat im Rahmen des Tätigkeitsberich-
tes für das Jahr 2017 für den Bereich
der Naturschutzverfahren und für den
Bereich der Wasserrechtsverfahren
Bilanz über die Tätigkeit der letzten
vier Jahre gezogen:
Naturschutzverfahren
Verfahrensstatistische Daten 2014 bis
2017: siehe Tabelle 3.
Bei näherer Betrachtung dieser ver-
fahrensstatistischen Daten der letzten
vier Jahre zeigt sich zunächst, dass das
Landesverwaltungsgericht im Bereich
der Naturschutzverfahren eine sehr
hohe Erledigungszahl aufweisen kann;
zum Jahresende 2017 waren von den
192 seit dem 1. Jänner 2014 erhobe-
nen Beschwerden 175 erledigt, das
sind 91%. Bei kurzer Verfahrensdauer
(im Schnitt nur 4,3 Monate) wurde
überwiegend in der Sache entschieden
(95,4%) und ist daher die Zurückver-
weisungsquote an die belangte Behörde
zur neuerlichen Entscheidung (4,6%)
sehr gering. Ebenfalls äußerst gering ist
die Anfechtungsquote (Revision an den
Verwaltungsgerichtshof wurde lediglich
in 8% der vom Landesverwaltungs-
gericht entschiedenen Fälle erhoben).
Der Verwaltungsgerichtshof hat bisher
über 12 der insgesamt 14 erhobenen
Revisionen entschieden. In 11 Fällen ist
eine Zurück- bzw Abweisung erfolgt,
ein Verfahren wurde eingestellt. Im
Ergebnis war daher keine dieser 12
Revisionen erfolgreich. Auch die an den
Verfassungsgerichtshof gegen Entschei-
dungen in Naturschutzverfahren gerich-
teten Beschwerden waren bislang in
überhaupt keinem einzigen Fall erfolg-
reich.
Wasserrechtsverfahren
Verfahrensstatistische Daten 2014 bis
2017: siehe Tabelle 4.
Die verfahrensstatistischen Daten der
letzten vier Jahre im Bereich der Was-
serrechtsverfahren belegen eine ausge-
sprochen hohe Erledigungszahl; von
den 199 seit dem 1. Jänner 2014 ange-
fallenen Beschwerdeakten wurden 187
einer Erledigung zugeführt; das sind
94%. Wiederum bei kurzer Verfahrens-
dauer (im Schnitt 4,8 Monate) wurde
überwiegend in der Sache entschieden
(96%) und ist daher die Zurückverwei-
sungsquote an die belangte Behörde
zur neuerlichen Entscheidung (4%)
sehr gering. Die Anfechtungsquote ist
höher als im Bereich der Naturschutz-
verfahren (Revision an den Verwal-
tungsgerichtshof wurde in 18,7% der
vom Landesverwaltungsgericht ent-
schiedenen Fälle erhoben); allerdings
muss der Anfechtungserfolg bei den
Höchstgerichten auch in Wasserrechts-
verfahren als gering bezeichnet wer-
den. Soweit der Verwaltungsgerichtshof
über die erhobenen Revisionen bereits
entschieden hat (also in 25 Fällen),
war diesen lediglich in zwei Fällen ein
Erfolg beschieden. Die an den Verfas-
sungsgerichtshof gegen Entscheidungen
in Wasserrechtsverfahren gerichteten
Beschwerden waren bislang in keinem
einzigen Fall erfolgreich.
DR. CHRISTOPH
PURTSCHER
Präsident Landesverwaltungsgericht
Tirol
Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Tel. +43 512 9017 1700
ADMINISTARTIVVERFAHREN NACH DEM WASSERRECHTS-
GESETZ 1959 – WRG 1959
2014 2015 2016 2017 gesamt
Beschwerdeakten
65 45 38 51
199
erledigt
37
53 48 49 187
- in der Sache
36 53 47 44
180
- zurückverwiesen
1
0 1
5
7
Verfahrensdauer
in Monaten
(durchschnittlich)
4,8
Beschwerden VfGH
(alle abgelehnt)
3
1
4
Revisionen an VwGH
3
11
10 11
35
Erledigungen durch VwGH
7
9 9
25
- zurück- bzw. abgewiesen
5
7
7
19
- aufgehoben
1
1
2
- eingestellt
1
2
1
4
ADMINISTARTIVVERFAHREN NACH DEM TIROLER
NATURSCHUTZGESETZ 2005 – TNSCHG 2005
2014 2015 2016 2017 gesamt
Beschwerdeakten
(Beschwerde Umweltanwalt)
65
(13)
46
(6)
37
(6)
44
(5)
192
(30)
erledigt
43 54 33 45
175
- in der Sache
42
51
32 42
167
- zurückverwiesen
1
3
1
3
8
Verfahrensdauer
in Monaten
(durchschnittlich)
4,3
Beschwerden VfGH
(alle abgelehnt)
3
2
2
7
Revisionen an VwGH
5
5
2
2
14
Erledigungen durch VwGH
1
4
2
5
12
- zurück- bzw. abgewiesen
1
5
1
4
11
- eingestellt
1
1
Tabelle 3
: Übersicht der Administrativverfahren nach dem Tiroler Natur-
schutzgesetz
Tabelle 4
: Übersicht der Administrativverfahren nach dem Wasserrechts-
gesetz
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AUS DER PRAXIS
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