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Am 1. Jänner 2018 trat die Novel-
le der Trinkwasserverordnung in
Kraft. Warum wurde die Verordnung
novelliert?
Robert Gschleiner:
Die Trinkwas-
serverordnung in Österreich basiert
auf der Trinkwasserrichtlinie der
EU. Die Novellierung war aufgrund
der Änderungen der Anhänge der
EU-Trinkwasserrichtlinie notwendig.
Was sind die wichtigsten Punkte in
der Trinkwasserrichtlinie der EU?
Gschleiner:
Diese Richtlinie wird
derzeit überarbeitet und der seit
1. Februar 2018 vorliegende Entwurf
enthält gravierende Veränderungen.
Die alte Richtlinie stammt aus dem
Jahr 1998. In der Zwischenzeit hat
sich im Bereich der Trinkwasserhygi-
ene einiges verändert. So soll mit der
neuen Richtlinie etwa Umweltbelas-
tungen Rechnung getragen werden,
die vor 20 Jahren noch nicht bekannt
bzw. messbar waren.
Welche konkreten Veränderungen
hat die EU-Kommission ins Auge
gefasst?
Gschleiner:
Die mikrobiologischen
und chemischen Parameter wurden
im Entwurf teilweise neu definiert
und die Grenzwerte verschärft. Zudem
wurde ein risikobasierter Betrach-
tungsansatz eingearbeitet. Kann
über einen längeren Zeitraum nach-
gewiesen werden, dass mit gewis-
sen Inhaltsstoffen im Trinkwasser
gar nicht zu rechnen ist, gibt es die
Möglichkeit, die für diese Inhaltsstoffe
vorgeschriebene Untersuchungshäu-
figkeit zu reduzieren bzw. von der
Untersuchung überhaupt befreit zu
werden. Das bedeutet, dass sich die
Trinkwasserversorger viel intensiver
mit der eigenen Wasserversorgung
auseinandersetzen müssen. Der Was-
serservice der IKB kann da ein guter
Partner sein.
Ist der Wasserservice ein boomender
Zweig Ihres Geschäftsbereichs?
Gschleiner:
Ja, und da sind wir
auch sehr stolz darauf. Über 25 Pro-
zent der Tiroler Gemeinden sind
bereits Kunden, die immer wieder
auf Wasserdienstleistungen der IKB
zurückgreifen. Aber auch bei kleine-
ren Wasserversorgern, wie Wasser-
genossenschaften oder -verbänden,
sind wir gerne unterstützend tätig und
zeigen, wie wir auf Probleme zugehen
oder auf große Veränderungen reagie-
ren, wie sie neue Regelwerke mit sich
bringen.
Sich nicht mit den Dingen, die
immer breiter und aufwändiger
werden, auseinandersetzen zu
müssen, ist auch eine Ersparnis.
Gschleiner
: Unbedingt. Deshalb
haben wir uns als eines von wenigen
österreichischen Versorgungsunterneh-
men zertifizieren lassen. Wir bieten für
Gemeinden, aber auch für private Was-
serversorger von Einzeldienstleistun-
gen, wie Leitungs- und Leckortungen,
bis zur gesamten Betriebsführung alles
an: in Kombination oder auch einzeln,
je nach Bedarf oder Wunsch.
INTERVIEW MIT EXPERTEN DER INNSBRUCKER KOMMUNALBETRIEBE
TRINKWASSERVERORDNUNG NEU:
SICHER MIT DER IKB
Robert Gschleiner, der Leiter des Geschäftsbereichs Wasserservices bei den
Innsbrucker Kommunalbetrieben, macht deutlich, welche Veränderungen
die neue Trinkwasserverordnung für alle Versorger mit sich bringt.
Professionelle Wasserservices der IKB.
ING. MAG. (FH) ROBERT
GSCHLEINER
Leiter Geschäftsbereich Wasserservices
Salurnserstraße 11, 6020 Innsbruck
Tel. +43 800 500 502
ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG
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TIROL.KOMMUNAL Juni 2018
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